Vater Unternehmensgruppe

Software AGB zum Download

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Software

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Unternehmen

  • Vater KNS GmbH, Wasserwerksweg 18, 24222 Schwentinental,
  • Vater NetCom GmbH, Schellingstr. 17, 22089 Hamburg,
  • Vater SysCon GmbH, Liebigstr. 26, 24145 Kiel,
  • Vater BankIT GmbH, Küterstr. 7-9, 24103 Kiel,
  • Vater ESN Business Academy GmbH, Lise-Meitner-Str. 25-29, 24223 Schwentinental (vormals Vater ConTrain GmbH)
  • Vater Solution GmbH, Liebigstr. 26, 24145 Kiel,
  • Vater ERPteam GmbH, Liebigstr. 26, 24145 Kiel,
  • Vater 4Office GmbH, Borstelmannsweg 145, 20537 Hamburg,
  • Vater BizCon GmbH, Liebigstr. 26, 24145 Kiel,
  • Vater Bankenberatung GmbH, Liebigstraße 26, 24145 Kiel,
  • Vater Holding GmbH, Wasserwerksweg 18, 24222 Schwentinental

(nachfolgend jeweils einheitlich abgekürzt „Vater GmbH“) und dem Kunden, soweit diese die Überlassung von standardisierter Software zum Gegenstand haben (nachfolgend „Software-AGB“).

Die Software-AGB gelten auch für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere für Beratung, Schulung und Softwarepflege. Die Vater GmbH verwendet neben den nachstehenden Bedingungen weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einander ergänzen sollen. Soweit andere von der Vater GmbH verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einzelne Klauseln hieraus den Bedingungen der Software-AGB widersprechen, gilt die jeweils speziellere Regelung. Im Zweifel gilt die jeweils betroffene Bedingung der Software-AGB als speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.

§ 2 Überlassung der Softwareprodukte

Die Vater GmbH überlässt die vereinbarte Software, indem sie dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht einräumt, die Software für die Dauer des Vertrages in unveränderter Form zu nutzen. Bei den überlassenen Produkten handelt es sich um standardisierte, nicht individuell angepasste Software. Kundenindividuelle Anpassungen schuldet die Vater GmbH nur, wenn dies gesondert vereinbart wird.

Der Kunde darf die überlassene Software nicht bearbeiten oder übersetzen. Die Vater GmbH überlässt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger. Sie ist berechtigt, die Software in einer für den Kunden im Internet abrufbaren und speicherbaren Form bereitzustellen (Download), es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Die Vater GmbH stellt dem Kunden die für die überlassene Software erforderlichen Lizenzschlüssel und die Dokumentation in gedruckter Form oder als Datei zur Verfügung.
Wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist das Nutzungsrecht an der Software nur für die Anwendung auf einer Systemeinheit eingeräumt. Soweit Dokumentationsunterlagen ausnahmsweise in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden sollen, übergibt die Vater GmbH dem Kunden die vereinbarte, in Ermangelung einer Vereinbarung die erforderliche Anzahl an Dokumentationen. Im Zweifel gilt es in diesem Fall als ausreichend, dass die Dokumentation in einfacher Ausfertigung übergeben wird. Die Vater GmbH ist berechtigt, bei Überlassung der Software einen auf 30 Tage beschränkten Lizenzschlüssel zu vergeben, verbunden mit der Zusage, nach Entrichtung aller bis zwei Wochen nach Überlassung der Software fällig werdenden Vergütungen den unbefristeten Lizenzschlüssel unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Software oder Vervielfältigungen hiervon an Dritte unter- oder weiter zu lizenzieren oder die Software oder ihre Dokumentation an Dritte weiterzugeben.

Soweit die Parteien vereinbaren, dass die Software zur Probe überlassen wird, ist der Kunde im Zweifel berechtigt, die Software für die Dauer von 30 Tagen zu nutzen. Bis zum Ablauf der vereinbarten Erprobungszeit ist der Kunde berechtigt, schriftlich und ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gilt die Regelung des § 9 Abs. 2 entsprechend.

§ 3 Vervielfältigungen zur Datensicherung

Wenn die Vater GmbH keine Datenträger zur Verfügung gestellt hat, darf der Kunde zum Zwecke der Datensicherung bis zu drei Kopien von jedem überlassenen Softwareprodukt herstellen. Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke sind unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Die Vater GmbH ist auf Verlangen berechtigt, die Aufzeichnungen einzusehen. Dokumentationen dürfen nicht mit vervielfältigt werden. Der Kunde stellt sicher, dass die Software, der dazugehörende Lizenzschlüssel, etwaige Vervielfältigungen der Software und die Dokumentation Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 4 Beratung, Installation und Schulung

Soweit vereinbart, berät die Vater GmbH den Kunden über die Software. Sie informiert den Kunden in diesem Fall insbesondere über die wesentlichen Funktionen, die Installation und die Systemanforderungen auf Kundenseite. Der Kunde gewährt der Vater GmbH die für eine sachgerechte Beratung erforderlichen Informationen, insbesondere über die Systemeigenschaften von Hard- und Software beim Kunden. Erforderlichenfalls gewährt der Kunde der Vater GmbH entsprechenden Zugang zu seinem System.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Installation des Softwareproduktes durch den Kunden. Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Haben die Vertragsparteien Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen durch die Vater GmbH vereinbart, sollen nur geschulte Mitarbeiter die überlassene Software nutzen.

§ 5 Softwarepflege / Updates

Die Vater GmbH übernimmt für die Dauer des Vertrages die Pflege der an den Kunden überlassenen Softwareprodukte. Der Umfang der Softwarepflege richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. In diesem Rahmen ist der Kunde zur Abnahme der Software-Updates und etwaiger sonstiger Softwarepflegeleistungen verpflichtet. Die Installation der Updates führt der Kunde selbst durch, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes. Zur Softwarepflege gehören sowohl Funktionserweiterungen und sonstige Verbesserungen als auch die Beseitigung von Programmfehlern. Ein Programmfehler liegt nicht vor, wenn es sich um einen Bedienfehler auf Seiten des Kunden handelt oder die von der Vater GmbH angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen nicht eingehalten sind. Gegenstand der Softwarepflege ist die Software auf dem Stand des Updates, das dem von der Vater GmbH zur Verfügung gestellten aktuellen Update unmittelbar vorangeht. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, vor der Installation der Updates oder vor Umsetzung einer sonstigen Pflegeleistung eine Datensicherung vorzunehmen und alle mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit zu halten, welche die Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.
Soweit der Kunde selbst oder durch Dritte Veränderungen an dem Softwareprodukt der Vater GmbH vorgenommen hat, entfällt die Pflicht zur Softwarepflege.

§ 6 Vergütung

Die Vergütung der Vater GmbH richtet sich nach den jeweils gültigen Preis- und Konditionenlisten. Der Preis für die Überlassung des Softwareproduktes ist fällig, wenn dem Kunden die Rechnung zugegangen ist und das Softwareprodukt als Datenträger übergeben wurde bzw. dem Kunden mitgeteilt wurde, wo er das Softwareprodukt im Internet abrufen kann. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist für die Softwarepflege (§ 5) eine gesonderte Vergütung nach der jeweils aktuellen Preis- und Konditionenliste zu entrichten. Die Vergütung für Leistungen der Softwarepflege wird fällig, sobald die Leistung erbracht ist und die Rechnung dem Kunden zugegangen ist.

Soweit die Vater GmbH auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen ausführt, die bei Abschluss der Vereinbarung über die Softwareüberlassung nicht Vertragsbestandteil waren und soweit eine gesonderte Vergütungsabrede fehlt, richtet sich die Vergütung in Ermangelung einer speziellen Vereinbarung nach der Vergütung, die die Vater GmbH für diese Dienstleistungen üblicherweise berechnet. Sollte dies nicht feststellbar sein, gilt § 612 Abs. 2 BGB. Der Vater GmbH sind insbesondere folgende Leistungen nach den jeweils gültigen Listenpreisen gesondert zu vergüten: Dienstleistungen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der bei der Vater GmbH üblichen Geschäftszeiten erbracht werden, Arbeiten zum Übersetzen und vervielfältigen der Software, vom Kunden gewünschte Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die für die Nutzung der überlassenen Software nicht erforderlich sind und auch sonst nicht vereinbart wurden.

Gibt die von der Vater GmbH zur Verfügung gestellte Softwaredokumentation in Bezug auf einen aufgetretenen Mangel der Software deutliche Hinweise zur Problemanalyse und klare Anleitungen zur Mängelbehebung und/oder handelt es sich um einen Mangel, der auf einer Fehlbedienung beruht, steht der Vater GmbH ein Vergütungsanspruch zu, wenn der Kunde auf einer weitergehenden Mitwirkung der Vater GmbH an der Beseitigung des Mangels besteht. Die Höhe dieser Vergütung bestimmt sich nach den Preisen der Vater GmbH für eine Schulungsmaßnahme.

§ 7 Nutzungsrechte bei Verzug

Die Vater GmbH ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung der überlassenen Software zu untersagen, wenn dieser mit der Zahlung der Vergütung länger als einen Monat in Verzug ist. Das Nutzungsrecht lebt automatisch wieder auf, nachdem sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind oder es die Vater GmbH ausdrücklich gestattet.

§ 8 Ergänzende Haftungsbestimmungen

Der Gewährleistung unterliegt lediglich das letzte dem Kunden berlassene Update. Soweit der Kunde keine Updates bezieht, gewährleistet die Vater GmbH die Mangelfreiheit der dem Kunden überlassenen Fassung des Softwareproduktes.
Fehlfunktionen aufgrund der Nichtbeachtung der geltenden Systemvoraussetzungen, insbesondere der Nutzung der Software auf einer Hardware, die nicht den von der Vater GmbH angegebenen jeweiligen aktuellen Mindestvoraussetzungen entspricht, stellen keine Mängel dar. Tritt ein Mangel an der Software auf, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels unter Ausschluss eines Bedienfehlers für die Vater GmbH möglich ist. Bei der Lokalisierung und Behebung eines Mangels hat der Kunde die Vater GmbH in zumutbarem Rahmen kostenlos zu unterstützen, insbesondere durch genaue Mängel- und Systembeschreibungen, ggf. durch Überlassung von Daten oder durch Zutrittgewährung zur Hardware. Die Vater GmbH ist berechtigt, bis zur Lieferung eines entsprechenden Updates eine vorläufige Nachbesserung dadurch zu leisten, dass sie dem Kunden Möglichkeiten und Verfahren erläutert, den Mangel oder seine Auswirkungen zu umgehen. Dies gilt nicht, wenn die Umgehung für den Kunden unzumutbar ist. Dauern die Maßnahmen der vorläufigen Nachbesserung länger als 30 Tage, so gilt der erste Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.

Für die überlassene Software beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, die Vater GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder im Einzelfall eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst oder Dritte die Software verändert haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen der Software die Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschweren oder behindern.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Soweit mit dem Kunden laufende Dienstleistungen vereinbart wurden (Softwarepflege etc.), läuft der Vertrag für zwölf Monate zum Ende des jeweiligen Monats. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern nicht der Kunde zum Ende der Vertragszeit schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs übermittelt und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit dem Kunden die Software ausnahmsweise mietweise überlassen wurde, ist dem Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unabhängig von der Art der Beendigung die Nutzung des ihm überlassenen Softwareproduktes untersagt. Er hat die ihm übergegebenen Datenträger einschließlich
aller Lizenzschlüssel und Dokumentationsunterlagen zurückzugeben. Speicherungen des Softwareproduktes oder seiner Dokumentation sind unverzüglich zu löschen. Auf Verlangen der Vater GmbH hat der Kunde über die durchgeführte Löschung eine Erklärung abzugeben.

§ 10 Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Endkunden einschließlich dieser Software-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.